Flächennutzungsplan-Änderung "Am Scheidt", Gemarkung Laufdorf

Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund

Bebauungsplan „Am Scheidt“, Gemarkung Laufdorf

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung hat den Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung der Bauleitplanung im Internet und öffentliche Auslegung) beschlossen.

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

vom 03.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 (Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund unter

„https://www.schoeffengrund.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene/“

veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, Zimmer 09, im oben genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt.

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht: Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit den Anlagen Text „Biotoptypenkartierung, faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ einschl. „Prüfbögen der artweisen Konfliktanalyse“ und „Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger Vogelarten“, Bestands- und Konfliktplan sowie Bewertungsplan, Eingriffs- und Ausgleichsplan mit Bilanzierung, Gutachten Schutzgut Boden und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Schöffengrund, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Laufdorf, südlich der Kreisstraße 373 und westlich der vorhandenen Ortslage, nahe der Straßen Am Scheidt und Kellerweg, siehe folgende Abbildung.



Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Als Grundlage für die Ermittlung des Eingriffes und für die Berücksichtigung des Artenschutzes wurden ökologische Erhebungen vorgenommen und Gutachten erstellt.

Der Geltungsbereich wurde mehrfach zur Erhebung der Vögel, Tagfalter und Flora sowie zur Biotoptypenkartierung begangen.

Die Flächen des Geltungsbereiches werden überwiegend als Ackerflächen genutzt.

Es sind aber auch Frischwiesen, Wiesenbrachen sowie weitere Biotoptypen vorhanden.

Am nördlichen Rand des Geltungsbereiches wurde eine kleine Fläche als magere Flachland-Mähwiese (LRT 6510) dokumentiert. Die hieran angrenzenden Flächen sind mit Gehölzen bestanden.

 

Es wurden insgesamt 24 Vogelarten (Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink, Dorngrasmücke, Elster, Gartenbaumläufer, Goldammer, Hausrotschwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mäusebussard, Mönchsgrasmücke, Neuntöter, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Rotmilan, Star, Stieglitz, Turteltaube, Zaunkönig und Zilpzalp) nachgewiesen. Sechs Arten traten nur als Nahrungsgast auf.

Zum Schutz der Vögel wurde eine Bauzeitenregelung vorgesehen. Bei Einhaltung dieser Bauzeitenregelung bestehen keine artenschutzrechtlichen Bedenken.

Zusätzlich zu den Vögeln wurden unter anderem auch die Schmetterlinge und Heuschrecken festgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund

Michael Peller, Bürgermeister