3. Änderung des Bebauungsplanes „Schöne Aussicht“, Gemarkung Schwalbach

Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund  

3. Änderung des Bebauungsplanes „Schöne Aussicht“, Gemarkung Schwalbach

 hier:  Allgemeine Ziele und Zwecke, Geltungsbereich

          Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB

 

Allgemeine Ziele und Zwecke, Geltungsbereich

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund hat die Änderung des Bebauungsplanes mit dem aus nachfolgendem Plan ersichtlichen Geltungsbereich für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben.



Die Flächen liegen in der Gemarkung Schwalbach, in den Fluren 1, 2 und 14, Ge-wannbezeichnung „Am Weißen Stein“.

Der Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden: landwirtschaftliche Flächen und Feldwege
  • Im Osten:    Landwirtschaftliche Nutzfläche, Freizeitgärten und Feldwege
  • Im Süden:   Bebaute und unbebaute Grundstücke (Straße „Vogelsang“ ungerade Nrn. 1 - 25, Straße „Schöne Aussicht“ 28, Laufdorfer Straße Nrn.13 und 14, teilweise) und das unbebaute Grundstück (Flurstück 216/1 der Flur 14)
  • Im Westen: Feldweg dahinter landwirtschaftliche Nutzfläche

Im Januar 2024 wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes Schöne Aussicht rechtskräftig. Durch diese Änderung wurde die Zulässigkeit von Garagen und Carports erweitert.

Auch wurde zusätzlich aufgenommen, dass der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz, zu informieren ist, wenn bei Bauarbeiten organoleptisch auffälliges Material angetroffen wird.

Weitere Änderungen waren nicht vorgesehen.

Irrtümlich wurden für diese 2. Änderung allerdings die Festsetzungen des seit 2019 rechtskräftigen Bebauungsplanes geändert/verwendet. Als Grundlage hätten aber die Festsetzungen der 1. Änderung, rechtskräftig seit Sept. 2020, verwendet werden müssen.

Durch erneute Änderung des Bebauungsplanes wird dies korrigiert und es wird daher wieder eine zweigeschossige Bauweise der Wohnbaugrundstücke zugelassen.

Damit durch die max. zulässige zweigeschossige Bauweise keine zu hohen Gebäude entstehen können, wurde eine maximal zulässige Traufhöhe festgesetzt sowie die Höhenlage des Kellergeschosses geregelt.

Auch wurden die zulässigen Dachneigungen geändert.

Im Plangebiet ist entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Die Umweltprüfung ist gemäß Baugesetzbuch für das vereinfachte Verfahren nicht erforderlich. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

oder

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

vom 21.10.2024 bis einschließlich 06.12.2024 (Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund unter „www.schoeffengrund.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene“ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, Zimmer 8, im oben genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt.

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung sind:

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und

Begründung mit der Anlage „Textliche Festsetzungen der 3. Änderung mit farblicher Kennzeichnung der Änderungen“

Diese Bekanntmachung wird auch auf die Internetseite der Gemeinde gestellt. Dies gilt auch für alle Unterlagen der öffentlichen Auslegung.

Die Mindestdauer der öffentlichen Auslegung beträgt gemäß Baugesetzbuch einen Monat. Sie wird verlängert, damit ausreichend Zeit für die Einsichtnahme und die Abgabe der Stellungnahmen besteht.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Schöffengrund, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund

gez. Michael Peller, Bürgermeister