Besucher*innen von Friedhöfen sind grundsätzlich aufgefordert, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Hierzu sind in der Friedhofsordnung der Gemeinde Schöffengrund Verhaltensregeln aufgestellt.
Danach ist es unter anderem nicht erlaubt, Tiere auf den Friedhof mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.
Da in den vergangenen Wochen vermehrt Verstöße gegen diese Vorschrift festgestellt wurden, werden Besucher*innen hiermit eindringlich aufgefordert, keine Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mit auf den Friedhof zu bringen.