Schiedsamt Oberwetz/OberQuembach

Durch die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Oberqeumbach und Oberwetz zu einem Schiedsamtsbezirk ist das Amt der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Für diese Positionen wird jeweils eine Person gesucht. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein. Hierzu gehört sowohl eine gewisse Lebenserfahrung als auch Verhandlungsgeschick und eine gute Kommunikationsfähigkeit.

Das Amt kann nicht bekleiden:

1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt:

5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer:

1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;

3. durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung gewählt und anschließend für die Zeit von 5 Jahren vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigt.

Interessierte Personen melden sich bitte bis zum 09. Februar 2024 unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und berufliche Tätigkeit beim Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Str. 5, 35641 Schöffengrund.


Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund Michael Peller, Bürgermeister