Information zur Brennholzbestellung 2024

Hinweise für Polterholz:

Die Mindestbestellmenge für Polterholz beträgt 5 fm (Festmeter), die Höchstabgabemenge pro Haushalt 10 fm. Das Polterholz kann ganzjährig aufgearbeitet werden. Eine Ausnahme besteht bei Eichenpolterholz. Dieses muss aus Waldschutzgründen dringend bis Ende April aufgearbeitet und aus dem Wald gefahren werden. Es wird grundsätzlich eine zeitnahe Erledigung empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehr- oder Mindermengen von 20% aus organisatorischen Gründen akzeptiert werden müssen.

Aufgrund der angespannten Waldschutz- und Vermarktungssituation werden in den nächsten Einschlagsperioden vornehmlich kranke bzw. abgestorbene Bäume sowie Bäume aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Starkes Holz oder Beimischungen von ähnlichen Holzarten sind zu akzeptieren. Sollte die bestellte Baumart nicht mehr zur Verfügung stehen, wird sich die Revierleitung mit ihnen in Verbindung setzen und ihnen eine Alternative anbieten.

Hinweise für Schlagabraumbestellungen:

Die max. Bestellmenge für Schlagabraum beträgt 10 rm pro Haushalt. Die Aufarbeitung ist aus Naturschutzgründen und durch die Witterungsbedingungen eingeschränkt.

Der Aufarbeitungszeitraum findet vom 01.10.2023 - 15.04.2024 statt. Je nach Bestell- und Einschlagssituation können nicht alle Bestellungen berücksichtigt werden.

Grundsätzliche Informationen:

Die Reihenfolge der Zuteilung erfolgt nach Bestelleingang. Wir bitten um Verständnis, dass Bestellungen, die nach dem 01.12.2023 eingehen unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Preise:

Die Brennholzpreise wurden wie folgt festgesetzt:

Baumart

Schlagabraum €/RM

Polterholz €/FM

Buche

30,00 € inkl. 7 % MwSt.

70,00 zzgl. 7 % MwSt.

Eiche, Ahorn, Esche

25,00 € inkl. 7 % MwSt.

60,00 zzgl. 7 % MwSt.

Birke,Pappel

20,00 € inkl. 7 % MwSt.

45,00 zzgl. 7 % MwSt.

Nadelholz

20,00 € inkl. 7 % MwSt.

40,00 zzgl. 7 % MwSt.

Voraussetzungen/Sicherheitshinweise:

Für den Erwerb von Polterholz, das am Waldweg aufgearbeitet wird, sowie bei der Aufarbeitung von Schlagabraum, ist der Nachweis einer Teilnahme an einem „Motorsägenlehrgang“ erforderlich. Dieser Nachweis ist Ihrer Bestellung beizulegen, andernfalls wird die Bestellung nicht berücksichtigt.

Eine persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnitt-schutzhose, Schnittschutzschuhe und Arbeitshandschuhe) ist bei der Arbeit zu tragen. Das Verbot der Alleinarbeit ist zu beachten. Zuwiderhandlungen führen zum Einstellen der Arbeiten sowie zum Ausschluss von weiteren Holzzuteilungen.

Bei der Aufarbeitung von Eichenholz besteht die Gefahr des Kontaktes mit Rückständen von Eichenprozessionsspinnern. Die Aufarbeitung hat umsichtig zu erfolgen. Für etwaige Gesundheitsschäden kann die Gemeinde Schöffengrund, ihre Bediensteten oder Beauftragten nicht haftbar gemacht werden.

Die App „Hilfe im Wald“ zeigt die nächstliegenden Rettungspunkte auf und ist daher zu empfehlen.