Ein Hirsch liegt am Boden, das Geweih in den losen Bändern eines Weidezaunes verfangen. Er versucht sich zu befreien, doch mit jeder Bewegung ziehen sich die Kunststoffstränge enger um seinen Körper. Stunden und Tage können vergehen, bis das Tier qualvoll verendet. Szenen wie diese wiederholen sich jedes Jahr in der kalten Jahreszeit, wenn verlassene Weidezäune zur unsichtbaren Falle für Wildtiere werden.
Um solche Unfälle zu vermeiden, ruft die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Lahn-Dill-Kreises alle Weidetierhalterinnen und -halter dazu auf, ihre mobilen Zäune über die Wintermonate zurückzubauen. In der Zeit, in der die Weiden nicht genutzt werden, stellen die Zäune eine ernste Gefahr für Wildtiere dar, die sich in den oftmals lose hängenden Zaunbändern verfangen können.
Laut Bundesnaturschutzgesetz gilt grundsätzlich immer – für alle möglichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft – das sogenannte Vermeidungsgebot. Solange ein Weidezaun genutzt wird, sprich Weidetiere dort gehalten werden, gilt dieser nicht als Eingriff. Findet allerdings keine Nutzung mehr statt, muss der Zaun beseitigt werden. Auch ist der freie Zugang zur Landschaft ein allgemeiner Grundsatz, der ebenfalls im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Der Rückbau der mobilen Zäune im Winter sei laut der UNB daher nicht nur eine freiwillige Maßnahme zum Tierschutz, sondern eine gesetzliche Pflicht, der alle Personen, die Weidetiere halten, nachkommen müssen.
„Es ist unerlässlich, dass sich die Weidetierhalterinnen und -halter bei uns im Landkreis ihrer Verantwortung bewusst sind, die sie im Bereich des Wildtierschutzes tragen“, sagt Dr. Christian Ortmann, neuer Leiter der Umweltabteilung des Lahn-Dill-Kreises, zu der auch die Untere Naturschutzbehörde gehört. Da mobile Elektrozäune nicht von der Behörde genehmigt werden müssen, hat diese auch nicht den Überblick über die Standorte. „Aus diesem Grund rufen wir öffentlich auf und weisen darauf hin, dass Eingriffe in Natur und Landschaft unbedingt minimiert werden müssen. Damit können wir unnötige Wildtierverletzungen und -tode vermeiden“, führt Ortmann weiter aus. Erhalte die Untere Naturschutzbehörde Informationen über einen unrechtmäßig stehenden, ungenutzten mobilen Weidezaun, würden entsprechende Verfahren zur Beseitigung eingeleitet.
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