Kreis-Gesundheitsamt informiert über nächste Schritte und Schutzmaßnahmen
Das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises weist auf einen Masernausbruch im Kreisgebiet hin. Bisher wurde eine Masernerkrankung im Labor bestätigt. Bei Untersuchungen im Umfeld dieser Person wurden zwei weitere Verdachtsfälle festgestellt, die damit in Verbindung stehen. Die Kreisverwaltung informiert über nächste Schritte und darüber, was Menschen im Lahn-Dill-Kreis nun beachten sollten.
Maßnahmen, um die Ausbreitung zu verhindern
Das Gesundheitsamt hat umgehend mit der Ermittlung und Benachrichtigung der Kontaktpersonen begonnen. Die Ermittlungen dienen dazu, weitere krankheitsverdächtige, ansteckungsverdächtige und nicht geschützte Personen unter den Kontaktpersonen zu identifizieren.
Hintergrund: Masern
Masern-Viren sind hochansteckend und können durch Kontakt mit Sekret aus der Nase oder dem Rachen übertragen werden. Meist erfolgt die Ansteckung über kleine Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen von Erkrankten über die Luft verbreitet und von anderen eingeatmet werden.
Typische Symptome sind Fieber, Husten, Schnupfen, eine Entzündung der Augenbindehaut, charakteristische Flecken an der Mundschleimhaut sowie nach wenigen Tagen ein typischer Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Als Komplikationen können bei Masern Mittelohrentzündungen, Durchfall, Lungenentzündungen und als besonders schwere Komplikation eine Gehirnentzündung auftreten.
Ungeimpfte Personen können nach einer Ansteckung mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90 Prozent erkranken. Besonders gefährdet sind Säuglinge, die aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft werden dürfen, sowie Kleinkinder und Schwangere, die keinen Impfschutz haben.
Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger
Wer Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von drei Tagen eine sogenannte Riegelungsimpfung erhalten. Damit kann der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen noch verhindert oder der Verlauf abgeschwächt werden. Für Kontaktpersonen, bei denen der Masernimpfstoff nicht verimpft werden darf, wie zum Beispiel Säuglinge im Alter von unter sechs Monaten und Schwangere, kann die Gabe von Antikörpern erwogen werden.
Christian Müller, Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, betont: „Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, ihren Impfstatus zu überprüfen und fehlende Impfungen zeitnah nachzuholen.“ Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfung im Alter von elf Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15 Monaten. Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung so schnell wie möglich mit zwei Impfdosen mit einem Mindestabstand von vier Wochen nachgeholt werden.
Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, wird als Standardimpfung eine einmalige Impfung empfohlen, wenn sie nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden. Für Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen, die nach 1970 geboren sind, wird eine zweimalige Impfung gegen Masern empfohlen. Dazu zählt Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen, in Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung beispielsweise von Geflüchteten sowie für Personal in Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Bei Verdacht einer Masernerkrankung oder Fragen zum Masernausbruch können sich die Bürgerinnen und Bürger, einschließlich des bevorstehenden Wochenende, mit Angabe einer Rückrufnummer an gesundheitsamt@lahn-dill-kreis.de wenden.