Die Gemeinde Schöffengrund bietet auch in diesem Jahr wieder einen Brennholzverkauf für Privatpersonen zum Eigenverbrauch an. Ab sofort werden bis 3. Dezember 2021 die Brennholzbestellungen für das Jahr 2022 entgegengenommen.
Die Mindestbestellmenge beträgt 5 fm (Festmeter), die Höchstabgabemenge pro Haushalt 10 fm (Buche/Eiche). Es wird darauf hingewiesen, das Mehr- oder Mindermengen von 20 % aus organisatorischen Gründen akzeptiert werden müssen.
Aufgrund der angespannten Waldschutz- und Vermarktungssituation erfolgt in der nächsten Einschlagsperiode kein Einschlag von frischem Holz. Es werden nur kranke bzw. abgestorbene Bäume sowie Bäume aus der Verkehrssicherung gefällt. Dickeres Holz oder Beimischungen von ähnlichen Holzarten sind zu akzeptieren. Die Menge an Laubholz ist begrenzt. Die Zuteilung erfolgt nach Bestelleingang.
Weiterhin ist es möglich, über die Höchstabgabemenge hinaus unbegrenzt Nadelholz zu erwerben. Der Brennwert von Fichtenholz liegt bei 2/3 von Buchenholz und sollte bei der Mengenplanung berücksichtigt werden.
Für den Erwerb ist der Nachweis einer Teilnahme an einem „Motorsägenlehrgang“, ausreichende Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge sowie entsprechende Schutzkleidung zur Vermeidung von Verletzungen erforderlich. Zur Schutzkleidung gehören: Schutzhelm mit Gesichtsschutz, Gehörschutz, Handschuhe, Hose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage. Die Schutzkleidung ist bei der Arbeit zu tragen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von weiteren Holzzuteilungen führen!
Bei der Aufarbeitung von Eichenholz besteht die Gefahr des Kontaktes mit Rückständen von Eichenprozessionsspinnern. Die Aufarbeitung hat umsichtig zu erfolgen und das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung wird empfohlen. Für etwaige Gesundheitsschäden kann die Gemeinde Schöffengrund oder seine Bediensteten oder Beauftragten nicht haftbar gemacht werden.
Abgabetermin für die Brennholzbestellung ist der 03.12.2021. Wir bitten um Verständnis, dass Bestellungen, die nach dem 03.12.2021 eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.
Die Brennholzpreise wurden wie folgt festgesetzt:
Industrieholz = aufgearbeitetes und gerücktes Langholz:
Buchenholz 50,00 € pro Festmeter zzgl. gesetzl. Mwst.
Eichenholz 48,00 € pro Festmeter zzgl. gesetzl. Mwst.
Fichtenholz 20,00 € pro Festmeter zzgl. gesetzl. Mwst.