Ehrenamt

Informationen zum Schiedsamt 

Schlichten ist besser als Richten

Im täglichen Miteinander kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Zumeist sind die Beteiligten in der Lage, im Gespräch miteinander die Streitpunkte zu klären. Manchmal gelinkt das jedoch nicht und man benötigt Hilfe. Diese muss aber nicht zwangsläufig bei Gericht gesucht werden. Der bessere Weg ist in aller Regel die Einschaltung des Schiedsamtes, das es in jeder Gemeinde gibt.

In Schöffengrund gibt es für jeden Ortsteil eine Schiedsperson und eine Stellvertretung, die gewählt und vereidigt sind. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nähere Informationen erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung oder auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund.

Zuständig sind Schiedspersonen in zivilrechtlichen Streitigkeiten und vermögenrechtlichen Angelegenheiten (z.B. zwischen Nachbarn oder zwischen Mieter und Vermieter) und in niederschwelligen Strafsachen, die nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung).

Gegenüber einem Gerichtsverfahren bestehen für die streitenden Parteien im Schlichtungsverfahren große Vorteile:

 Die Schlichtungsverhandlung ist nicht öffentlich, und damit ist die Vertraulichkeit für alle Beteiligten gewahrt.

 Das Verfahren ist sehr kostengünstig im Vergleich zu Anwalts- und Gerichtskosten.

 Es wird kein Urteil gesprochen, sondern es wird zwischen den Parteien nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.

 Weil es keinen Sieger und keinen Besiegten gibt, ist die Einigung in aller Regel nachhaltiger und zufriedenstellender als ein Gerichtsurteil.

Zusammengefasst gilt:

 Am besten legen Sie den Konflikt eigenständig bei.

 Wenn das nicht gelingt, suchen Sie zuerst Unterstützung bei der zuständigen Schiedsperson, bevor Sie den Gang zum Gericht beschreiten.

Die zuständigen Schiedspersonen der Gemeinde Schöffengrund finden Sie hier auf der Homepage.