In Schöffengrund gibt es für jeden Ortsteil eine Schiedsperson und eine
Stellvertretung, die gewählt und vereidigt sind. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind
zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nähere Informationen erhalten Sie über die
Gemeindeverwaltung oder auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund.
Zuständig sind Schiedspersonen in zivilrechtlichen Streitigkeiten und
vermögenrechtlichen Angelegenheiten (z.B. zwischen Nachbarn oder zwischen
Mieter und Vermieter) und in niederschwelligen Strafsachen, die nicht von der
Staatsanwaltschaft verfolgt werden (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung,
Verleumdung, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung).
Gegenüber einem Gerichtsverfahren bestehen für die streitenden Parteien im
Schlichtungsverfahren große Vorteile:
• Die Schlichtungsverhandlung ist nicht öffentlich, und damit ist die
Vertraulichkeit für alle Beteiligten gewahrt.
• Das Verfahren ist sehr kostengünstig im Vergleich zu Anwalts- und
Gerichtskosten.
• Es wird kein Urteil gesprochen, sondern es wird zwischen den Parteien nach
einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
• Weil es keinen Sieger und keinen Besiegten gibt, ist die Einigung in aller
Regel nachhaltiger und zufriedenstellender als ein Gerichtsurteil.
Zusammengefasst gilt:
• Am besten legen Sie den Konflikt eigenständig bei.
• Wenn das nicht gelingt, suchen Sie zuerst Unterstützung bei der zuständigen
Schiedsperson, bevor Sie den Gang zum Gericht beschreiten.
Die zuständigen Schiedspersonen der Gemeinde Schöffengrund finden Sie hier.