Informationen zum Schiedsamt

Schlichten ist besser als Richten

In Schöffengrund gibt es für jeden Ortsteil eine Schiedsperson und eine

Stellvertretung, die gewählt und vereidigt sind. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind

zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nähere Informationen erhalten Sie über die

Gemeindeverwaltung oder auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund.

Zuständig sind Schiedspersonen in zivilrechtlichen Streitigkeiten und

vermögenrechtlichen Angelegenheiten (z.B. zwischen Nachbarn oder zwischen

Mieter und Vermieter) und in niederschwelligen Strafsachen, die nicht von der

Staatsanwaltschaft verfolgt werden (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung,

Verleumdung, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung).

Gegenüber einem Gerichtsverfahren bestehen für die streitenden Parteien im

Schlichtungsverfahren große Vorteile:

• Die Schlichtungsverhandlung ist nicht öffentlich, und damit ist die

Vertraulichkeit für alle Beteiligten gewahrt.

• Das Verfahren ist sehr kostengünstig im Vergleich zu Anwalts- und

Gerichtskosten.

• Es wird kein Urteil gesprochen, sondern es wird zwischen den Parteien nach

einer einvernehmlichen Lösung gesucht.

• Weil es keinen Sieger und keinen Besiegten gibt, ist die Einigung in aller

Regel nachhaltiger und zufriedenstellender als ein Gerichtsurteil.

Zusammengefasst gilt:

• Am besten legen Sie den Konflikt eigenständig bei.

• Wenn das nicht gelingt, suchen Sie zuerst Unterstützung bei der zuständigen

Schiedsperson, bevor Sie den Gang zum Gericht beschreiten.

Die zuständigen Schiedspersonen der Gemeinde Schöffengrund finden Sie hier