In jüngster Vergangenheit haben wir vermehrt Beschwerden hinsichtlich der Verunreinigung der Ortsrandlagen durch Hundekot erhalten. Aus diesem Anlass weisen wir nachdrücklich auf folgende Verhaltensregeln hin.
Das Hinterlassen von Hundekot auf Plätzen, Grünanlagen, Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen usw. ist nicht nur unansehnlich und gesundheitsschädlich sondern beeinträchtigt in zunehmendem Maße auch die öffentliche Ordnung. Letzten Endes sind auch die betroffenen Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, da diese die Hinterlassenschaften der Vierbeiner entfernen müssen. Leidtragende sind aber auch Spaziergänger, die in den Hundekot hineintreten.
Wir appellieren daher nachdrücklich an alle Hundehalterinnen und Hundehalter nachfolgende Regeln unbedingt zu beachten:
- Verhindern Sie das unbeaufsichtigte Umherlaufen ihres Hundes.
- Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Plätze, Grünanlagen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Bürgersteige, öffentliche Wege, sind für die Hinterlassenschaften der Hunde tabu!
- Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie zur Beseitigung des Hundekotes verpflichtet sind. Dies ist nicht Aufgabe Ihrer Mitmenschen oder gar der Gemeinde Schöffengrund.
- Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Die Entfernung eines Hundekothaufens dauert nur kurze Zeit, kostet wenige Cent und kann mit einer kleinen Plastiktüte, zum Beispiel mit einem Frischhaltebeutel oder eine Gefriertüte vorgenommen werden.
- In allen Randlagen der Schöffengrunder Ortsteile befinden sich für Hundehalter aufgestellte Hundekottütenspender, welche in regelmäßigen Abständen befüllt werden.
- Bei Nichtbeachtung dieser Regeln, droht der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, da gegen abfallrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
Helfen Sie bitte mit, dass die Gemeinde von hinterlassenem Hundekot verschont bleibt.
Vielen Dank!
Ihr Fachdienst Bürger- und Ordnungswesen der Gemeinde Schöffengrund