Entfernung von Grabmalen und -einfassungen in Schöffengrund

Entfernung von Grabmalen und -einfassungen in Schöffengrund

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Schöffengrund werden in der Zeit vom 22. April bis 03. Mai 2024, Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von der Friedhofsverwaltung entfernt, soweit die Ruhefrist bzw. die Nutzungszeit der jeweiligen Grabstätte abgelaufen ist. Welche Gräber hiervon genau betroffen sind, ist durch eine Kennzeichnung am Grabstein ersichtlich.

Zu Beachten ist, dass Ruhefristen für Urnen in der Vergangenheit NICHT bestanden haben!

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass eine Abräumung ausschließlich durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung erfolgt. Die Kosten hierfür werden den Nutzungsberechtigten nach Entfernung der Grabstätte in Rechnung gestellt.

Ergänzende Fragen hierzu beantwortet Ihnen der zuständige Mitarbeiter des Fachdienstes Bauwesen, Herr Eike Koch, gerne unter der Telefonnummer: 06445/9244-23.

 

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Schöffengrund