Als Schöffin oder Schöffe leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem. Du bist ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilst du gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.
Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheidest du mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und deine Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Du kannst daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht du hast. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne dein Engagement geht es nicht. Ist dein Interesse geweckt?
Das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung. Es erfordert Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis. Das erwartet dich.
DU HAST DAS ZEUG DAZU
Du bist bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft
Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung
Du bist straffrei
Du bist vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
Du hast erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden (Jugendschöffin/Jugendschöffe)
Du bist meinungsstark und überzeugungsfähig
UND DAS HAST DU DAVON
Dein Arbeitgeber stellt dich für die Zeit der Sitzungstage frei
Du erhältst eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten
Du sammelst neue Erfahrungen und lernst unterschiedlichste Menschen kennen
Du trägst ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
Du erhältst Zugang zur Praxis der Rechtsprechung
So geht´s zum Schöffenamt
Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Die Wahl ist im Jahr 2023. Deine Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028.
1. Informiere dich bei deiner Kommune oder der örtlichen Volkshochschule oder bei den Landesverbänden der Deutschen Schöffinnen- und Schöffenvereinigungen, wann die Wahl und der Bewerbungszeitraum in deinem Ort ist.
2. Lade die Wahlunterlagen von unserer Website herunter. Oder fordere sie von deiner Kommune an. Du kannst zwischen Erwachsen- und Jugendrecht wählen.
3. Sende das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an deine Kommune.
4. Alternativ kannst du dich auch von der Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung für das Schöffenamt oder dem Jugendamt für das Jugendschöffenamt vorschlagen lassen. Melde dich dafür bei der Behörde.
5. Unter „Bekanntmachungen“ deiner Kommune siehst du, ob du auf der Vorschlagsliste für das Schöffenamt gelandet bist.
6. Wenn du gewählt wirst, erhältst du die Benachrichtigung per Post.
Nähere Informationen erhalten Sie außerdem unter www.schoeffenwahl2023.de