Am 31. Dezember 2021 endet die Amtszeit der bisherigen Ortslandwirt*innen und deren Stellvertretungen. Gemäß Berufsstandmitwirkungsgesetz vom 15. Juli 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2018, hat eine erneute Benennung durch den Gebietsagrarausschuss Gießen und Lahn-Dill zu erfolgen.
Alle amtierenden Ortslandwirt*innen sind von der Abteilung für den ländlichen Raum aufgefordert, mit landwirtschaftlichen Betriebsinhaber*innen und Arbeitnehmer*innen aus landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Hof- und Gebäudefläche, bei Sonderkulturen bitte nachfragen) einen abgestimmten Vorschlag zur Besetzung der Position als Ortslandwirt*in bis zum 31. August 2021 an den Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis, Geschäftsstelle Gebietsagrarausschuss Lahn-Dill-Gießen, Abteilung für den ländlichen Raum, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar abzugeben. Interessierte können sich auch selbst vorschlagen. Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die Funktion des/der Ortslandwirt*in auch Menschen mit Behinderung zugänglich ist.
Ortslandwirt*in kann werden, wer am Stichtag (31. August 2021):
- Deutsche oder Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- in Hessen seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren oder seinen Wohnsitz hat,
- in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Hof- und Gebäudefläche, bei Sonderkulturen bitte nachfragen) als Betriebsinhaber*in, oder überwiegend in dem Betrieb als mithelfende Familienangehörige/mithelfender Familienangehöriger oder als Arbeitnehmer*in tätig ist.
Fällt eine Voraussetzung der Benennung fort, so endet damit das Mandat.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Ortslandwirt*in in Verbindung.