Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund
5. Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Pfaffengärten“,Gemarkung Schwalbach
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich
Der Geltungsbereich (Flurstück 40) liegt im Einmündungsbereich der Hauptstraße/Steuter Weg im Ortsteil Schwalbach, im Flur 11.
Im Westen grenzen eine Apotheke (Steuter Weg) und eine Arztpraxis an (Straße In den Gärten) und im Norden ein Wohngebäude mit ehemaliger Scheune an.
Die Flächen liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 "Pfaffengärten".
Allgemeine Ziele und Zwecke
Im Geltungsbereich, rund 970 m², soll kurzfristig ein Gesundheitszentrum entstehen. Hierbei handelt es sich um zwei Arztpraxen und einem Physiotherapeut in einem einzigen Gebäude.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungeng. Er dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich. Im Bebauungsplan ist als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet „Gesundheitszentrum“ festgesetzt.
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung hat v. g. Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Bauleitplanung wird in der Zeit
vom 15.11.2021 bis einschließlich 17.12.2021
zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach, Neukirchener Straße Nr. 5 im Zimmer 8.
Besuchern wird der Einlass in die Verwaltung wegen der Corona-Pandemie während der Dienstzeiten nach Klingeln am Haupteingang gewährt.
Grundsätzlich wird für die Einsichtnahme aus Sicherheits- und Koordinationsgründen um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Es ist denkbar, dass während der öffentlichen Auslegung die Beschränkungen verschärft, gelockert oder aufgehoben werden.
Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.
Nach der jetzigen Regelung gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Die Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb des Offenlegungszeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Die Zeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung werden öffentlich ausgelegt.
Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund unter „Bebauungspläne/Baugebiete“ eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund
Peller, Bürgermeister