Veröffentlichungstext für amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund
5. Änderung des Bebauungsplanes „Laufdorf Nr. 1“ (Teil-Änderung), Ortsteil Laufdorf
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.

Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch die Straße „Am Schulberg“ und in Richtung Südosten durch die Straße „Höhgärtenstraße“ begrenzt. Im Südwesten grenzt die Bornstraße an.
In Richtung Nordwesten liegen bebaute Grundstücke.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Auf dem Flurstück 30/1 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan (1. Änderung) nur eine kleine überbaubare Fläche festgesetzt, die eine sinnvolle Bebauung nicht zulässt.
Durch diese Änderung soll daher unter anderem die Bebaubarkeit dieses Flurstückes wesentlich verbessert werden.
Obwohl die Baugrenzen nur für ein einziges Grundstück geändert werden, wurden in den Geltungsbereich weitere Grundstücke aufgenommen, da das im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Dorfgebiet nicht entstanden ist.
Die Art der baulichen Nutzung wird daher von Dorfgebiet in Allgemeines Wohngebiet geändert. Die übrigen zeichnerischen Festsetzungen werden unverändert aus dem rechtskräftigen Plan übernommen.
Im seit 1968 rechtskräftigen Bebauungsplan (1. Änderung) ist lediglich eine einzige textliche Festsetzung enthalten. Sie schreibt dunkle Dachfarben vor. Da dies im Rahmen der Fachplanungen umgesetzt wurde, wurde diese sinngemäß übernommen.
Für den rechtskräftigen Bebauungsplan (1. Änderung) gilt die Baunutzungsverordnung von 1968 oder sogar 1962. Gemäß diesen beiden Baunutzungsverordnungen können die Grundstücke ohne Einschränkung befestigt werden.
Erst seit Novellierung der Baunutzungsverordnung in 1990 wurde in § 19 Abs. 4 BauNVO aufgenommen, dass die zulässige Grundflächenzahl für Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen usw. um bis zu 50 %, jedoch nur bis zur sogenannten Kappungsgrenze von 0,8, überschritten werden darf.
Damit die Grundstücke diesbezüglich nicht benachteiligt werden, ist festgesetzt, dass die Grundflächenzahl uneingeschränkt überschritten werden darf.
Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung (Festsetzung eines Wohngebietes entsprechend Bestand) und der gesteuerten Nachverdichtung. Die Änderung des Bebauungsplanes wird daher im Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt.
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung hat v. g. Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Bauleitplanung wird in der Zeit
vom 03.08.2020 bis einschließlich 11.09.2020
zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach, Neukirchener Straße Nr. 5 im Zimmer 8 öffentlich ausgelegt.
Wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird der Bauleitplan etwas länger als einen Monat öffentlich ausgelegt.
Wegen der andauernden Corona-Pandemie wird Besuchern während der Dienstzeiten als Vorsichtsmaßnahme erst nach Klingeln am Haupteingang Einlass in die Verwaltung gewährt.
Grundsätzlich wird für die Einsichtnahme aus Sicherheits- und Koordinationsgründen um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Grundsätzlich ist denkbar, dass während der öffentlichen Auslegung die Beschränkungen gelockert oder aufgehoben werden und daher auch das Rathaus wieder geöffnet werden kann.
Wenn das Rathaus wieder normal geöffnet ist, gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können darüber hinaus auch auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund unter „Bebauungspläne/Baugebiete“ eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.
Die Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb des Offenlegungszeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund
Peller, Bürgermeister
Die Anlagen finden Sie auf der Seite Bebauungspläne.