Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Schöffengrund können
über nachfolgenden Link aufgerufen und runtergeladen werden.
https://schoeffengrund.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=8c39428bfd094a299d1ec9aa5c8cfd43
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Veröffentlichungstext für amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund
Flächennutzungsplan-Änderung "Gewerbegebiet Schwalbach", Ortsteil Schwalbach
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Grenzen der Geltungsbereiche sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.

Die Flächen der Geltungsbereiche liegen im Süden des Ortsteils Schwalbach.
Sonderbaufläche
Nördlich bzw. nordwestlich an die Sonderbaufläche grenzt die bebaute Ortslage an. Im Osten verläuft die K 370, dahinter liegen landwirtschaftliche Flächen sowie ein Lebensmittelmarkt und eine Tankstelle.
Im Norden und im Westen wird die Fläche von der Steinstraße begrenzt. Im Süden grenzen bebaute gewerbliche Bauflächen an. Dahinter liegt die Straße „In der Aulwies“.
Gewerbliche Baufläche
Die geplante gewerbliche Baufläche liegt im Südwesten des vorhandenen Gewerbegebietes im Übergang zur offenen Landschaft. Im Südwesten und Südosten des Geltungsbereiches liegen landwirtschaftliche Flächen.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Das Gewerbegebiet Schwalbach wird bauleitplanerisch durch 7 rechtskräftige Bebauungspläne geordnet. Zurzeit werden sie zur Vereinheitlichung und Vereinfachung überarbeitet.
Dieses Gewerbegebiet wird um die oben genannte gewerbliche Baufläche erweitert.
Da diese Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, ist eine Flächennutzungsplan-Änderung erforderlich.
Eine Flächennutzungsplan-Änderung ist auch für das im Bebauungsplan vorgesehene Sondergebiet „soziale Zwecke“ erforderlich, da diese Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt ist.
In der Sonderbaufläche sind Altenwohn- und Pflegeheime und diesen Zwecken dienende Anlagen/Einrichtungen sowie Nebenanlagen zulässig. Die vorhandene Nutzung wird daher eindeutiger bauleitplanerisch abgesichert. Weitere Nutzungen für soziale Zwecke können darüber hinaus vorgesehen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit
vom 30.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020
zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach, Neukirchener Straße Nr. 5 im Zimmer 8.
Besuchern wird der Einlass in die Verwaltung wegen der Corona-Pandemie während der Dienstzeiten nach Klingeln am Haupteingang gewährt.
Grundsätzlich wird für die Einsichtnahme aus Sicherheits- und Koordinationsgründen um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Grundsätzlich ist denkbar, dass während der öffentlichen Auslegung die Beschränkungen verschärft, gelockert oder aufgehoben werden.
Nach der jetzigen Regelung gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Während des o.g. Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Die Zeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung und die Begründung werden öffentlich ausgelegt.
Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund unter „Bebauungspläne/Baugebiete“ eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund
Peller, Bürgermeister
Begründung Neuaufstellung B-Plan Gewerbegebiet §§ 3 Abs 1 und 4 Abs 1
Neuaufstellung B-Plan Gewerbegebiet Schwalbach Plan 1
Neuaufstellung B-Plan Gewerbegebiet Schwalbach Plan 2
Textliche Festsetzungen Neuaufstellung B-Plan Gewerbegebiet Schwalbach §§ 3 Abs 1 und 4 Abs 1